Demokraten wählen keine Rassisten

Das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen, dem auch der hiesige Kreisverband der GEW angehört, nimmt zur Bundestagswahl 2017 Stellung:

Im aktuellen Bundestagswahlkampf plakatiert das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen öffentlich im Landkreis den Satz „Demokraten wählen keine Rassisten!“. Das Bündnis hofft auf die Teilnahme von Geschäftsinhabern, Lokalbesitzern und Kneipiers, die sich bereit erklären, Plakate in ihren Geschäften aufzuhängen. Es erläutert dazu:

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Wer bewusst nicht wählt, kann durchaus Demokrat sein. Unabhängig davon sollte man sich die kandidierenden politischen Parteien im Hinblick auf ihre Programme und die Äußerungen ihrer Repräsentanten näher anschauen. So manche Sätze haben nach Auffassung des Bündnisses eindeutig rassistischen Charakter wie z. B.: „Im 21. Jahrhundert trifft der lebensbejahende afrikanische Ausbreitungstyp auf den selbstverneinenden europäischen Platzhaltertyp.“ „Das Schlimmste ist ein fußballspielender, ministrierender Senegalese. Der ist drei Jahre hier – als Wirtschaftsflüchtling. Den kriegen wir nie wieder los.“

Als rassistisch wertet das Bündnis solche Sätze, weil u. a. deren ideologische Basis die Einteilung der Menschheit in mehrere biologische „Rassen“ mit genetisch vererbbaren Merkmalen ist. Die so konstruierten „Rassen“ werden mit bestimmten Attributen belegt. Raffiniert wird hier der „Typ“, den man an sich als minderwertig einstuft, zur Warnung vor „Überfremdung“ als der stärkere gekennzeichnet. Im anderen Beispiel steht der Senegalese für den Schwarzafrikaner, die „schwarze Rasse“, wenn auch mit nicht vererbten Merkmalen. Der als „Wirtschaftsflüchtling“ herabgewürdigte Schwarze sollte des Landes verwiesen, also ungleich gegenüber der Mehrheit der in der Bundesrepublik Deutschland Lebenden behandelt werden können. Doch scheitere das „leider“ an der guten Integration.

Rassismus richtet sich bekanntlich nicht nur gegen Ausländer bzw. Menschen mit anderer Hautfarbe. So ist z. B. im Grundsatzprogramm der AfD von 2016 zu lesen: „Die ideologisch motivierte Inklusion ‚um jeden Preis‘ verursacht erhebliche Kosten und hemmt behinderte wie nicht behinderte Schüler in ihrem Lernerfolg.“ ... „Die Forderung, behinderten Kindern Teilhabe am Bildungssystem zu garantieren, ist bereits umfassend und erfolgreich erfüllt.“ Das Bündnis empfiehlt, diese Sätze auf ihren Rassismusgehalt anhand einer Definition des Soziologen Albert Memmi zu überprüfen: „Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggression gerechtfertigt werden sollen.“

Echte Demokratie schließt jede Form von Rassismus aus, der unabhängig von der Definition seinem Wesen nach bestimmte „Rassen“, Ethnien, Gruppen etc. von der Teilhabe an Rechten ausgrenzt und somit ungleich behandelt. Bundestagsparteien handeln wider Grundrechte, wenn sie sich die eigene politische Agenda von rechten Parteien und Strömungen mitdiktieren lassen, nur, um wiedergewählt zu werden.

Grundrechte als natürliche Rechte müssen vor jeder staatlichen Ordnung stehen. Ihr Vorrang gegenüber demokratisch verabschiedeten Gesetzen ist unserem politischen System immanent, wie das Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt. Grundrechte konstituieren, gründen geradezu Demokratie, und der demokratische Staat hat sie seinerseits zu gewährleisten. Sie bilden somit die Voraussetzung für lebendiges demokratisches Agieren. Als Individualrechte haben die Grundrechte zuvörderst die Aufgabe, den Einzelnen vor zu großer Staatsmacht zu schützen. Auch und gerade in der Demokratie sollen sie als Abwehrrechte Grenzmarken bilden, da selbst vom Volk legitimierte Gewalt missbraucht werden kann. Trotz einer rechtmäßig eingesetzten Regierung bzw. Verwaltung bleibt der Mensch also schutzbedürftig.

Freilich machen sich diese wesentliche Auffassung von Demokratie auch Parteien mit rassistischem Gedankengut zunutze, um z. B. für die Ausweisung von Nichtdeutschen aufgrund „Überfremdung“ zu demonstrieren. Wir appellieren an den mit Wahlrecht ausgestatteten Bürger, vor der möglichen Stimmabgabe die Partei- und Wahlprogramme u. a. auf eventuellen rassistischen Gehalt genau zu prüfen.